Steuervorteile
Seit dem 1. Januar 2009 können Privatkunden die Arbeitskosten für nahezu alle Renovierungsarbeiten an Haus und Hof von der Steuer absetzen. Insgesamt bis zu 1.200 Euro im Jahr und pro Haushalt. Wichtig ist allerdings, dass nur die Arbeitskosten, nicht das Material absetzbar ist. Zudem dar die Rechnung nicht bar bezahlt worden sein.
Fragen und Antworten
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- Wie hoch kann die Steuererstattung sein?
- Welche Nachweise braucht das Finanzamt?
- Welche Arbeiten können berücksichtigt werden?
Wie hoch kann die Steuererstattung sein?
- Generell können 20 Prozent der Arbeitskosten geltend gemacht werden. Dies gilt bis zu einer Höchstgrenze von 6.000,- Euro. Somit können maximal 1.200,- Euro von der Steuer abgesetzt werden.
- Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren kann der Bonus ebenfalls nur einmalig bis zu 1.200 Euro gewährt werden!
- Doppelter Nutzen:
- Für Handwerkerleistungen, die allerdings keine Renovierungsarbeiten sind, aber dennoch im Haushalt erbracht werden (Wohnungsreinigung, Fensterputzen) kann man zusätzlich den Steuerbonus für handwerkliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Der beträgt nochmals bis zu 1.200,- Euro im Jahr.
Welche Nachweise braucht das Finanzamt?
- die Handwerkerrechnung muss beim zuständigen Finanzamt durch den Steuerzahler eingereicht werden
- es werden keine Materialkosten berücksichtigt
- ausschließlich Arbeitskosten und Fahrtkosten sind begünstigt (diese dann inklusive Mehrwertsteuer)
- die Handwerkerrechnung muss den angefallenen Arbeitslohn extra ausweisen
- bei Wartungsverträgen genügt eine Anlage zur Rechnung, aus der die Arbeitskosten hervorgehen
- Barzahlungen werden nicht durch das Finanzamt berücksichtigt! Das Finanzamt benötigt einen ßberweisungsbeleg oder einen Kontoauszug
Welche Arbeiten können berücksichtigt werden?
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden
- am Dach, an der Fassade, Garagen etc.
- Streichen sowie Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern
- Reparatur oder Austausch von Teppichen, Laminat oder Parkett