Steuervorteile

Seit dem 1. Januar 2009 können Privatkunden die Arbeitskosten für nahezu alle Renovierungsarbeiten an Haus und Hof von der Steuer absetzen. Insgesamt bis zu 1.200 Euro im Jahr und pro Haushalt. Wichtig ist allerdings, dass nur die Arbeitskosten, nicht das Material absetzbar ist. Zudem dar die Rechnung nicht bar bezahlt worden sein.

Fragen und Antworten

(Durch anklicken gelangen Sie zu den jeweiligen Antworten.)

Wie hoch kann die Steuererstattung sein?

Welche Nachweise braucht das Finanzamt?

Welche Arbeiten können berücksichtigt werden?